Willkommen beim Sozialgericht Heilbronn
Auf unseren Internetseiten finden Sie Informationen über das Sozialgericht Heilbronn, das Gerichtsverfahren, wesentliche Grundsätze der Sozialgerichtsbarkeit und zu aktuellen Themen wie z.B. Pressemitteilungen.
Das Sozialgericht Heilbronn ist eines von 8 Sozialgerichten im Land. Weitere Sozialgerichte befinden sich in Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm.
Das Sozialgericht ist die erste Instanz. Weitere Instanzen sind das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart und das Bundessozialgericht in Kassel.
Der Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Heilbronn umfasst den Stadtkreis Heilbronn sowie die Landkreise Heilbronn, Hohenlohe, Ludwigsburg, Main-Tauber und Schwäbisch Hall.
Anschrift: Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn (Dienstgebäude auch des Arbeitsgerichts)
Telefon-Vermittlung: (07131)78170
Telefax: (07131)7817450
De-Mail: DE.Justiz.caf3b5a6-112e-4fb6-b76a-e2c544e10c12.88e9@egvp.de-mail.de
Wichtiger Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, beim Sozialgericht Heilbronn per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf dem gesetzlich vorgegebenen elektronischen Weg vorgenommen werden.
Hinweise zur elektronischen Einreichung von Rechtsbehelfen oder Schriftsätzen finden Sie hier.
Wenn zur Abgabe von Erklärungen die Rechtsantragsstelle benötigt wird, nehmen Sie bitte vorher zur Terminvereinbarung telefonisch Kontakt (07131/78170) auf, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Barrierefreier Zugang
Der Zugang zum Gericht und den Gerichtssälen ist behindertengerecht und rollstuhlgeeignet. |