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Rechtsantragsstelle

Rechtsantragsstelle

Die Rechtsantragsstelle ist zuständig zur Aufnahme von Anträgen und Klagen. Hier können Sie entsprechende Erklärungen zu Protokoll des Gerichts geben.

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag            9:00 - 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag  14:00 - 15:30 Uhr
Freitag    8:30 - 11:30 Uhr


 

Frau Utz, Frau Pohl-Kudicke

Tel.: 07131/7817-201

 

Frau Blatz

Tel.: 07131/7817-232

 



Checkliste Klageerhebung

Jeder Kläger kann seinen Prozess vor dem Sozialgericht selbst führen. Die Beiziehung eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten wird vom Gesetz nicht vorgeschrieben.

Sie können Ihre Klage per Brief, per De-Mail oder per Telefax an das Sozialgericht schicken. Sie können aber auch zum Sozialgericht gehen und dort die Klage in der Rechtsantragstelle aufnehmen lassen.

 

Bitte beachten Sie, dass per E-Mail (abgesehen von De-Mail) oder auf sonstigem elektronischen Weg keine wirksame Klage erhoben, kein wirksamer Antrag gestellt und keine wirksame Verfahrenserklärung abgegeben werden kann.

In diesem Fall wird also auch keine Frist gewahrt.

 

Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob alles Wichtige in Ihrer Klage enthalten ist:

  • Ihr Name
  • Ihre Adresse (kein Postfach) mit Telefonnummer
  • Die Anschrift des Sozialgerichts: Sozialgericht Heilbronn, Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn
  • Die Erklärung, dass Sie Klage erheben.
  • Die Bezeichnung des Widerspruchsbescheides, gegen den sich Ihre Klage richtet, mit Datum und Geschäftszeichen oder Aktenzeichen.
  • Die Bezeichnung des Beklagten, also der Behörde, die den Widerspruchsbescheid erlassen hat.
  • Ein Antrag, aus dem deutlich wird, was Sie vom Beklagten verlangen. Schreiben Sie so, wie Sie sich am besten ausdrücken können. Eine juristische Fachsprache ist nicht nötig!
  • Die Begründung, warum Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind.
  • Ihre Unterschrift.

 

Die Klageschrift reichen Sie bitte zweifach ein. Das Sozialgericht behält ein Exemplar, das andere erhält die beklagte Behörde.

Außerdem fügen Sie der Klage bitte eine Kopie des Widerspruchsbescheides bei, gegen den sich Ihre Klage richtet.

 

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